Versorgungsausgleich
Was bedeutet das?
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsprozesses durchgeführt. Das bedeutet, dass alle während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zur Hälfte im jeweiligen Versorgungssystem geteilt werden.
Teilung einer BVV-Versorgung
Interne Teilung beim BVV
Bei einer internen Teilung wird die BVV-Versorgung des ausgleichspflichtigen Ehegatten geteilt. Der ausgleichsberechtige Ehegatte erhält einen eigenen Versorgungsanspruch beim BVV.
Sowohl für den Ausgleichpflichtigen als auch für den Ausgleichsberechtigten besteht die Möglichkeit, die Versorgungsanwartschaft weiter aufzubauen.
Wie läuft der Teilungsprozess ab?
1. Wird Ihre Ehe geschieden und Sie haben eine BVV-Versorgung? Dann wird diese BVV-intern geteilt. Es besteht auch die Möglichkeit einer notariellen Vereinbarung mit abweichender Regelung.
2. Das Familiengericht informiert Sie über den beabsichtigten Ausgleich und bittet den BVV um Auskunftserteilung zu bestehenden betrieblichen Altersversorgungen.
3. Der BVV ermittelt den Ausgleichswert Ihrer Versorgung und beantwortet das Auskunftsersuchen des Familiengerichts. Das Gericht urteilt über den zu übertragenden Ausgleichswert.
4. Ihr geschiedener Ehepartner erhält einen eigenen Vertrag beim BVV. Um diese Altersvorsorge weiter aufzubauen, kann eine Zusatzversorgung abgeschlossen werden.
Teilung einer Direktzusage
eines externen Versorgungsträgers
Externe Teilung
Sie erhalten ein Anrecht aus einer Direktzusage eines externen Versorgungsträgers und das Familiengericht hat Sie dazu aufgefordert, einen Zielversorgungsträger zu benennen?
Gern prüfen wir für Sie, ob der BVV als Zielversorgungsträger zur Verfügung steht. Rufen Sie uns gern an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
BVV Kundenservice - Ihre Spezialisten für den Versorgungsausgleich
Montag/Mittwoch 9 bis 12 Uhr, Dienstag/Donnerstag 12 bis 15 Uhr
Telefon 030 / 896 01-766
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