Brutto-Rente = Netto-Rente?
Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.
Im Überblick
Beitrags- und Leistungsphase
Ihren Durchführungsweg sowie den Tarif oder Leistungsplan können Sie Ihrer Versorgungsbestätigung entnehmen.
Beiträge | Leistungen |
---|---|
Durchführungsweg Unterstützungskasse (Leistungsplan A, N, ARLEP) | |
steuerfreie Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
Durchführungsweg Pensionskasse (Tarife B, DA, DN, N, ARLEP) | |
steuerfreie Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
geförderte Beiträge | Besteuerung mit individuellem Steuersatz |
individuell versteuerte Beiträge | Besteuerung des Ertragsanteils |
Im Einzelnen
Unterstützungskasse
Beitragsphase
- Unbegrenzt steuerfreie Beiträge
- Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind Beiträge bis 292 Euro monatlich in 2023 sozialabgabenfrei
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz - die BVV-Rente wird wie Arbeitseinkommen besteuert (ELStAM - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkale)
- Die Rente unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht der Rentner
Pensionskasse
Beitragsphase
- Steuerfreie Beiträge bis maximal 584 Euro monatlich in 2023
- Sozialabgabenfrei bis 292 Euro monatlich in 2023
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
- Sozialversicherungspflichtig
Beitragsphase
- Beiträge aus dem Nettoeinkommen ohne Nutzung der Riester-Förderung
Rentenphase
- Besteuerung mit dem Ertragsanteil
- Sozialversicherung:
Die Rente ist sozialversicherungspflichtig, wenn Beiträge über Ihren Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung individuell versteuert eingezahlt wurden.
Die Rente ist sozialversicherungsfrei, wenn Beiträge von Ihnen als alleiniger Versicherungsnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat eingezahlt wurden.
Beitragsphase
- Beiträge aus dem Nettoeinkommen mit Nutzung der Riester-Förderung (Zulage und/oder Sonderausgabenabzug)
Rentenphase
- Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz
- Sozialversicherungsfrei
Weitere Informationen
Steuern
Haben Sie einen Vertrag, der vor 2005 begonnen hat (eine sogenannte Altzusage), können pauschalversteuerte Beiträge eingezahlt worden sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt oder folgen Sie dem Link zum Rentner-Bereich.
Sozialversicherung
Weitere Details zu diesem Thema erhalten Sie im Bereich für unsere Rentner.
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