Mehr Rente durch Entgeltumwandlung
Möchten Sie sich auch im Alter Ihre Wünsche erfüllen, ist eine ergänzende Altersvorsorge die richtige Wahl. Und beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung unterstützt Sie sogar der Staat, denn Sie können in der Beitragsphase Steuern und Sozialabgaben sparen.
So funktioniert es
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung beim BVV zu investieren. Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt von Ihrem Bruttoeinkommen an den BVV. Dabei sind die Beiträge an eine Pensionskasse in 2024 bis zu 604 Euro monatlich steuer- und bis zu 302 Euro sozialabgabenfrei.
Auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen („VL“ - in der Regel 40 Euro monatlich) können Sie für eine Altersvorsorge beim BVV nutzen.
- Seien Sie clever und nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen steuer- und sozialabgabenfrei für die Altersversorgung beim BVV.
Es funktioniert ganz einfach:
Sie teilen Ihrer Personalabteilung mit, dass Sie künftig Ihre vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Altersversorgung im BVV nutzen möchten.
Dabei gilt das gleiche Prinzip wie bei der Entgeltumwandlung.
Ihre Vorteile
- Ausschöpfen von hohen Steuervorteilen
- Auszahlung Ihrer Rente erfolgt ein Leben lang
- Attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis unserer Produkte
- Keine Provisions- und Abschlusskosten
Produkte
Nähere Informationen zu den Produkten finden Sie in unseren Infoblättern:
Ideal für Familien:
Ihre Altersvorsorge im Vordergrund:
Produkt-Rechner
Zwei Produkte stehen Ihnen für eine Berechnung zur Wahl:
- BVV Altersvorsorge für eine lebenslange Altersrente
- BVV Kompaktvorsorge mit der Dreifachabsicherung: Lebenlange Altersrente, Hinterbliebenenrente und Invaliditätsrente
Steuervorteils-Rechner
Ihr Bruttogehalt verringert sich, wenn Sie sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden. Dadurch können Sie Steuern sparen. Berechnen Sie Ihren Steuervorteil.
Ihr Weg zur Entgeltumwandlung
- Produkt wählen
- Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber
Die Entgeltumwandlung vereinbaren Sie mit Ihrer Personalabteilung. Diese überweist auch die Beiträge. - Vertragsunterlagen
Nachdem Sie Ihr Arbeitgeber beim BVV angemeldet hat, senden wir Ihnen Ihre Verstragsunterlagen zu. Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Renteninformation. Damit wissen Sie immer, wo Sie mit Ihrer Versorgung stehen.
Telefonische Beratung gewünscht?
Um eine Beratung für Ihre Entgeltumwandlung per Telefon zu vereinbaren, wählen Sie im Terminkalender ganz einfach den von Ihnen gewünschten Termin aus - unsere Vorsorge-Experten rufen Sie dann zum ausgewählten Termin an.
Steuern und Sozialabgaben
Beitrags-/Leistungsphase
Betriebliche Altersversorgung wird vom Gesetzgeber gefördert. Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu 8 Prozent der BBG steuerfrei. Bis zu 4 Prozent der BBG sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Arbeitnehmerbeiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung
Im Rahmen einer Entgeltumwandlung können Sie – innerhalb der genannten Höchstgrenzen, gegebenenfalls unter Anrechnung von Arbeitgeberbeiträgen – ebenfalls steuerfreie Beiträge aufwenden. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehaltes für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung aufwenden möchten.
Bei einer steuerfreien Entgeltumwandlung sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 Prozent der BBG. Hierbei werden jedoch erst die Arbeitgeberbeiträge berücksichtigt.
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, wie die aus der Entgeltumwandlung, sind im Rentenalter zu versteuern sowie beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Sie möchten uns lieber schreiben?
Nutzen Sie unser Kontaktformular.