Rechengrößen und Kennzahlen 2024
Allgemeine Kennzahlen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Nach § 1a BetrAVG | 3.624 EUR | jährlich |
302 EUR | monatlich |
Rechengrößen der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze | in EUR | |
---|---|---|
in der gesetzlichen Rentenversicherung | 90.600 | jährlich |
7.550 | monatlich | |
in der gesetzlichen Krankenversicherung | 62.100 | jährlich |
5.175 | monatlich |
Beitragsrelevante Rechengrößen
Beiträge an eine Pensionskasse
Versteuerung | in EUR | |
---|---|---|
Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG) | 7.248 | jährlich |
604 | monatlich | |
| 3.624 | jährlich |
302 | monatlich | |
Pauschal versteuert
| 1.752 | jährlich |
146 | monatlich | |
Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter bereits die Pauschalversteuerung nutzen, reduziert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag. |
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse
Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Steuerfrei | in voller Höhe | ||
Sozialversicherungsfreiheit | Zuwendung des Arbeitgebers | in voller Höhe | |
in EUR | |||
Zuwendung des Arbeitnehmers | 3.624 | jährlich | |
302 | monatlich |
BVV relevante Kennzahlen
Kennzahlen | in EUR | |
---|---|---|
Zuwendungsbemessungsgrenze* | 63.084,00 | jährlich |
5.257,00 | monatlich | |
Anmeldepflichtgrenze** ab 01.01.2023 | 150.251,10 | jährlich |
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - prozentual berechnet (Tarif DA und RA)*** | 341,71 | monatlich |
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - nach Beitragsklassen (Tarif DA und RA)*** | 336,94 | monatlich |
* Die Zuwendungsbemessungsgrenze ist, sofern vertraglich vereinbart, die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, welches bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt wird.
** Beim BVV sind Mitarbeiter von der Anmeldepflicht befreit, die entweder bei Dienstantritt das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder deren Jahreseinkommen die Anmeldepflichtgrenze des BVV übersteigt.
*** Besonderheiten bei der Tarifgemeinschaft A seit dem 01.01.2021
1. Bei Abrechnung nach Beitragsklassen:
- gilt die Höchstbeitragsklasse 46 mit monatlich 336,94 Euro - 224,46 Euro Arbeitgeber, 112,48 Euro Arbeitnehmer. Für den Anteil, der über 312,40 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Betrag für die Tarifgemeinschaft N in Höhe von 24,54 Euro teilt sich auf in 16,36 Euro Arbeitgeberanteil und 8,18 Euro Arbeitnehmeranteil.
2. Bei prozentualer Ermittlung des Beitrages:
- gilt ein Höchstbetrag von monatlich 341,71 Euro. Für den Anteil, der über 316,75 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für die Tarifgemeinschaft N liegt bei 24,96 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt 2/3.
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