Rechengrößen und Kennzahlen 2025

Allgemeine Kennzahlen

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Nach § 1a BetrAVG 3.864 EUR jährlich
322 EUR monatlich

Rechengrößen der Sozialversicherung

Beitragsbemessungsgrenze
in EUR  
in der gesetzlichen Rentenversicherung 96.600 jährlich
8.050 monatlich

in der gesetzlichen Krankenversicherung
66.150 jährlich
5.512,50 monatlich

Beitragsrelevante Rechengrößen

Beiträge an eine Pensionskasse

Versteuerung in EUR  
Steuerfrei
(§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG)
7.728 jährlich
644 monatlich
  • davon sozialversicherungsfrei
3.864 jährlich
322 monatlich
Pauschal versteuert
  • nur bei Vertragsabschluss bis 31.12.2004 möglich
    (§ 40b EStG a.F., ohne Durchschnittsbildung)
1.752 jährlich
146 monatlich
Sofern Sie für Ihre Mitarbeiter bereits die Pauschalversteuerung nutzen, reduziert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag.

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse

Zuwendungen an eine Unterstützungskasse sind in voller Höhe lohnsteuerfrei und als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Steuerfrei   in voller Höhe
Sozialversicherungsfreiheit Zuwendung
des Arbeitgebers
in voller Höhe
  in EUR  
Zuwendung
des Arbeitnehmers
3.864 jährlich
322 monatlich

BVV relevante Kennzahlen

Kennzahlen in EUR  
Zuwendungsbemessungsgrenze* 64.620 jährlich
5.385,00 monatlich
Anmeldepflichtgrenze** ab 01.01.2023 150.251,10 jährlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - prozentual berechnet
(Tarif DA und RA)***
350,03 monatlich
Höchstbeitrag Tarifgemeinschaft A - nach Beitragsklassen (Tarif DA und RA)*** 345,63 monatlich

* Die Zuwendungsbemessungsgrenze ist, sofern vertraglich vereinbart, die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, welches bei der Ermittlung des Beitrages berücksichtigt wird.

** Beim BVV sind Mitarbeiter von der Anmeldepflicht befreit, die entweder bei Dienstantritt das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben oder deren Jahreseinkommen die Anmeldepflichtgrenze des BVV übersteigt.

*** Besonderheiten bei der Tarifgemeinschaft A seit dem 01.01.2021

1. Bei Abrechnung nach Beitragsklassen:

  • gilt die Höchstbeitragsklasse 47 mit monatlich 345,63 Euro - 230,59 Euro Arbeitgeber, 115,04 Euro Arbeitnehmer. Für den Anteil, der über 312,40 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Betrag für die Tarifgemeinschaft N in Höhe von 33,23 Euro.

2. Bei prozentualer Ermittlung des Beitrages:

  • gilt ein Höchstbetrag von monatlich 350,03 Euro. Für den Anteil, der über 316,75 Euro liegt, wird ein Vertrag in der Tarifgemeinschaft N abgeschlossen. Der monatliche Beitrag für die Tarifgemeinschaft N liegt bei 33,28 Euro. Der Arbeitgeberanteil beträgt i.d.R. 2/3.

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