News, 26.03.2018
Gut versorgt - jetzt staatliche Förderung beantragen!
Sichern Sie sich die Riester-Zulage!
In den nächsten Tagen erhalten Sie von uns die Unterlagen, um Ihre Riester-Förderung für das Beitragsjahr 2017 zu beantragen. Denken Sie daran, sich die jährliche Riester-Zulage und den Sonderausgabenabzug vom Staat zu sichern.
Wann kann ich die staatliche Förderung beantragen?
1) Wenn Sie zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören und
2) Sie oder Ihr Arbeitgeber im Jahr 2017 Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen an den BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gezahlt haben.
Wie beantrage ich die staatliche Förderung?
Sie füllen den Zulageantrag aus und senden ihn an uns zurück. Vereinfachen Sie die jährliche Beantragung Ihrer Riester-Zulage, in dem Sie uns eine Vollmacht zur dauerhaften Beantragung erteilen.
Damit Sie für das Beitragsjahr 2017 zusätzlich den Sonderausgabenabzug beantragen können, melden wir die Höhe Ihrer förderfähigen Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Die ZfA stellt die Daten Ihrem Finanzamt zur Verfügung. Zur Übermittlung der Daten benötigen wir Ihre Einwilligung. Erst dann können wir eine elektronische Meldung vornehmen.
Sie möchten zukünftig keine Riester-Unterlagen mehr erhalten?
Hierfür senden Sie uns bitte die Verzichtserklärung zurück. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
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