Berlin, 23.11.2023

Bankenbranche vereinbart reine Beitragszusage – BVV startet BVV.MAXRENTE

Mit der Einführung einer tarifvertraglich geregelten reinen Beitragszusage setzt die Bankenbranche einen Meilenstein für eine zukunftsorientierte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Deutsche Bankangestellten-Verband (DBV) haben sich im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen darauf verständigt, die reine Beitragszusage als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in der Branche umzusetzen und damit so vielen Beschäftigten wie möglich eine attraktive Alterssicherung anzubieten. Die tarifvertragliche Lösung des BVV richtet sich in erster Linie an die bisher unversorgten Mitarbeitenden. Darüber hinaus können bereits versorgte Mitarbeitende ihre Altersversorgung mit einem attraktiven Zusatzangebot weiter ausbauen. Vorbehaltlich der Bestätigung der Unbedenklichkeit der zugrundeliegenden Pensionspläne seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Tarifvertrag zum 01.12.2023 Gültigkeit erlangen.

Produktangebot vom BVV

Die Sozialpartner haben im Tarifvertrag geregelt, dass die Umsetzung der reinen Beitragszusage exklusiv über den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG erfolgen wird. Hierfür hat der BVV unter dem Namen BVV.MAXRENTE zwei Produktvarianten entwickelt, die sich durch unterschiedliche Risikoprofile in der Kapitalanlage unterscheiden. Mit der chancenorientierten Variante der BVV.MAXRENTE haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, in ein renditefokussiertes Produkt zu investieren und langfristig von den Potenzialen an den Kapitalmärkten zu partizipieren. Daneben besteht ebenfalls eine sicherheitsorientierte Produktvariante. Nicht nur, dass die Tarifvertragsparteien diese neue Form der betrieblichen Altersversorgung gemeinsam mit dem BVV entwickelt haben. Sie beteiligen sich auch dauerhaft an der Durchführung und Steuerung der Produkte in Form eines Sozialpartnerbeirates. „Durch die reine Beitragszusage sind wir nun optimal positioniert, auch künftig die Anforderungen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu erfüllen. Auf diese Weise können wir weiterhin unserem Kernauftrag gerecht werden, den Mitarbeitenden der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche eine leistungsstarke und damit attraktive Alterssicherung anzubieten“, sagt Marco Herrmann, Mitglied des Vorstandes des BVV.

Einrichtung und Administration

Mit der neuen Unternehmensstruktur und der Einführung der reinen Beitragszusage zeigt der BVV seine Leistungsfähigkeit, um seine Kunden von Beginn an ganzheitlich zur Implementierung einer reinen Beitragszusage im Zusammenspiel mit den bisherigen Lösungen sowie der Neuausrichtung bereits bestehender Systeme zu beraten. „Damit wir den Arbeitgebern bei der Einrichtung einen effizienten und aufwandsarmen Ablauf ermöglichen können, werden wir sie von Beginn an eng begleiten und mit einem auf die Erfordernisse des Unternehmens angepassten Implementierungsprozess unterstützen“, so Dr. Helmut Aden, Mitglied des Vorstandes des BVV. „Bei der Administration der reinen Beitragszusage setzen wir auf ein bereits etabliertes Verfahren sowie moderne und zeitgemäße digitale Prozesse“, so Aden weiter. Abgerundet wird das Angebot des BVV durch eine digitale Kommunikation im Sinne eines Kundenportals für Versicherte, das jederzeit Zugriff auf zusätzliche Services ermöglicht.

Funktion der reinen Beitragszusage

Mit dem Abschluss des Tarifvertrages und der Einführung der reinen Beitragszusage in der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche reduziert der Gesetzgeber die Hürden für Unternehmen, eine betriebliche Altersversorgung einzuführen. „Mit der BVV.MAXRENTE können wir den Arbeitgebern ein haftungsfreies Produkt anbieten und für die Versicherten gleichzeitig attraktive Renditen ermöglichen. Dadurch erweitern wir das Angebot für Unternehmen, für die eine kollektive betriebliche Altersversorgung bisher kein Thema war“, begrüßt Herrmann den Tarifabschluss. Die reine Beitragszusage zeichnet sich dadurch aus, dass keine garantierten Mindestleistungen ausgesprochen werden dürfen und ausschließlich eine lebenslange Rentenleistung versichert sein darf. „In der Produktkonzeption haben wir die Kapitalanlage auf renditestarke Assetklassen ausgerichtet, um die Chancen der Kapitalmärkte zu nutzen und dadurch höhere Rentenleistungen zu erzielen“, erklärt Frank Egermann, Mitglied des Vorstandes des BVV. Zugleich sorgt der BVV mit geeigneten Schutzmechanismen dafür, dass die reine Beitragszusage so sicher wie möglich ist.

Versorgungspartner BVV

Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. ist seit mehr als einem Jahrhundert der etablierte Versorgungspartner seiner Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten im Segment der Finanzwirtschaft. Kennzeichnend sind das attraktive Preis-Leistungs-Verhältnis, die geringen Kostenquoten und die hohe Effizienz sowie die aufgrund des Durchdringungsgrades der BVV-Versorgungen gegebene Portabilität bei Wechsel des Arbeitgebers. Mehr als 760 Vollmitgliedsunternehmen sowie 490.000 Versicherte und Rentner vertrauen dem BVV. Mit dem im Jahr 2007 gegründeten BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG sowie der 2023 gegründeten BVV Pension Management GmbH offeriert der BVV eine ideale Struktur zur Abbildung und Umsetzung einer tarifvertraglich geregelten reinen Beitragszusage.