News, 03.04.2020
Neue Hinzuverdienstgrenze für 2020
So viel können Sie dazu verdienen
Der Gesetzgeber hat eine befristete Ausweitung der Hinzuverdienstregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Kalenderjahr 2020 beschlossen.
Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro wird für das Jahr 2020 durch den Betrag von 44.590 Euro ersetzt.
Ziel ist es, besonders diejenigen für einen erneuten Einsatz in ihrem bisherigen Beruf zu gewinnen, die bei der Bekämpfung der gesellschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützen wollen. Gleichzeitig soll diese Regelung sie vor einer (anteiligen) Kürzung ihrer vorgezogenen Altersrente durch den parallelen Hinzuverdienst weitestgehend schützen.
Diese neue Regelung ist für alle Bezieher einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und unabhängig vom ausgeübten Beruf anzuwenden.
Die neue Hinzuverdienstgrenze ist befristet bis zum 31.12.2020. Ab dem 01.01.2021 gilt die vorherige Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro.
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