News, 17.12.2018
Mehr steuerfrei einzahlen
Ab 2019 erhöht sich die staatliche Förderung
Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) auf 6.700 Euro monatlich (80.400 Euro jährlich).
Was bedeutet das für Sie?
Sie können 2019 höhere Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) investieren.
BVV Pensionskasse
- Steuerfrei: 536 Euro monatlich (6.432 Euro jährlich)
- Sozialversicherungsfrei: 268 Euro monatlich (3.216 Euro jährlich)
BVV Unterstützungskasse
- Steuerfrei: unbegrenzt
- Sozialversicherungsfrei: 268 Euro monatlich (3.216 Euro jährlich)
Warum eine Entgeltumwandlung über den BVV?
Sie profitieren von der Sicherheit und Erfahrung Deutschlands größter Pensionskasse – gemessen am verwalteten Vermögen. Der BVV bietet durch geringe Verwaltungskosten und den Verzicht auf Provisionszahlungen oder Abschlusskosten ein attraktives Beitrags-/Leistungsverhältnis.
Was ist zu tun?
Wenn Sie die erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Beträge für eine Entgeltumwandlung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder direkt an uns (per E-Mail an vorsorge@bvv.de oder telefonisch unter 030 / 896 01-123). Wir beraten Sie gern.
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