News, 16.08.2022
Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes
Sie erhalten eine Rente aus der BVV-Unterstützungskasse? Darüber hinaus rechnen wir Ihre BVV-Rente als Hauptarbeitgeber mit der Steuerklasse I bis V ab? Dann könnte der folgende Artikel für Sie von Bedeutung sein:
Am 16. März 2022 ist das Steuerentlastungsgesetz von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Lohnsteuer in den Steuerklassen I bis V aus.
Demnach steigt der Steuer-Grundfreibetrag um 603 Euro auf insgesamt 10.347 Euro pro Jahr - und das sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem neuen Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, erhalten Sie im Vergleich zum bisherigen Grundfreibetrag 2022 eine steuerliche Entlastung.
Der BVV korrigiert Ihre Abrechnungen ab Januar 2022 mit der Rentenabrechnung für September 2022. Sie erhalten also gegebenenfalls mit der Rentenabrechnung für September 2022 die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Die Rente für September wird am 29. August 2022 auf Ihr Konto gezahlt.
Die Höhe der Steuerentlastung hängt von der Steuerklasse und der steuerpflichtigen Rentenhöhe ab.