News, 29.12.2021
Hinzuverdienstgrenze
Hinzuverdienstgrenze für Rentner bleibt auch für das Jahr 2022 weiterhin erhöht
Der Gesetzgeber hat die befristete Ausweitung der Hinzuverdienstregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verlängert.
Für das Kalenderjahr 2022 beträgt die Hinzuverdienstgrenze weiterhin jährlich 46.060 Euro.
Die Regelung gilt für alle Personen, die eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten – unabhängig vom ausgeübten Beruf.
Ziel des Gesetzgebers ist es, besonders diejenigen für einen erneuten Einsatz in ihrem bisherigen Beruf zu gewinnen, die bei der Bekämpfung der gesellschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützen wollen. Gleichzeitig soll diese Regelung vor einer (anteiligen) Kürzung der vorgezogenen Altersrente durch den parallelen Hinzuverdienst weitestgehend schützen.
Die Hinzuverdienstgrenze ist befristet bis zum 31.12.2022. Ab dem 01.01.2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro.