News, 15.12.2015
Die neue Beitragsbemessungsgrenze ab 2016
Im Jahr 2016 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) auf jährlich 74.400 Euro (6.200 Euro monatlich).
Was bedeutet das für Sie?
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge – das sind 2.976 Euro jährlich oder 248 Euro monatlich – in eine betriebliche Altersversorgung beim BVV umzuwandeln (Entgeltumwandlung).
Entsprechend erhöht sich auch der sozialversicherungsfreie Beitragsanteil für die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse).
Zusätzlich können Sie weiterhin jährlich 1.800 Euro oder monatlich 150 Euro steuerfrei im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine BVV-Versorgung einzahlen. Das gilt für Versorgungen im BVV Versicherungsverein aus einer ab 1. Januar 2005 erteilten Zusage.
Warum eine Entgeltumwandlung über den BVV?
Profitieren Sie von der Sicherheit und Erfahrung mit Deutschlands größter Pensionskasse – gemessen am verwalteten Vermögen.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unterscheidet sich der BVV von anderen Anbietern, wie beispielsweise Lebensversicherungsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. Es gibt keine Abschluss- oder Provisionszahlungen für den Vertrieb, da der BVV eine regulierte Pensionskasse ist. Und auch die Verwaltungskosten fallen durch effiziente Strukturen beim BVV im Branchenvergleich sehr gering aus.
Was ist zu tun?
Wenn Sie die erhöhten Freigrenzen für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder direkt an uns telefonisch unter 030 / 896 01-123. Wir beraten Sie gern und übernehmen die weiteren Schritte für Sie.