News, 01.06.2022
Aktuelles zur Beitragshöhe in der Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.04.2022 (BvL 3/18, 1 BvR 2824/17, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 717/16) entschieden, dass Eltern mit mehreren Kindern stärker als bisher bei den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung entlastet werden müssen.
Bisherige Beiträge zur Pflegeversicherung
Die Renten des BVV sind grundsätzlich beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,05 Prozent.
Zusätzlich zahlen kinderlose Rentnerinnen und Rentner einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 0,35 Prozent.
Die Anzahl der Kinder findet bei der Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung bisher keine Berücksichtigung.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.04.2022 entschieden, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, dass Eltern – unabhängig von der Anzahl der Kinder – in der Pflegeversicherung gleich hohe Beiträge zahlen.
Auswirkungen auf die BVV-Versorgung
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis spätestens 31.07.2023 eine neue verfassungskonforme gesetzliche Regelung zu finden. Bis dahin bleiben die bisherigen gesetzlichen Regelungen unverändert in Kraft. Der BVV ist deshalb weiterhin verpflichtet, für die pflichtversicherten BVV-Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung entsprechend der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzubehalten. Ergeben sich durch eine künftige gesetzliche Neuregelung Änderungen beim Beitrag zur Pflegeversicherung, wird der BVV Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Weitere Informationen zum Beschluss