Gesetzliche Krankenversicherung: Einführung Freibetrag
Der Deutsche Bundestag stimmte am 12.12.2019 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung zu. Das Gesetz sieht einen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Betriebsrenten ab 2020 vor.
Was bedeutet das?
Das heißt, dass 159,25 Euro der monatlichen Betriebsrente beitragsfrei sind. Nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesen Betrag liegt, werden künftig Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fällig.
Umsetzung nicht vor 2021
Das frühzeitige Inkrafttreten der Regelungen zum 01.01.2020 stellt die Krankenkassen und die Versorgungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Wir nehmen an, dass angesichts der komplexen Umsetzungserfordernisse das Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und den Zahlstellen der Versorgungsbezüge voraussichtlich nicht vor 2021 entsprechend angepasst werden kann.
Wer profitiert davon?
Der neue Freibetrag gilt für gesetzlich Pflichtversicherte, die eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro erhalten.
Bitte beachten Sie
Freiwillig krankenversicherte Rentner profitieren nach derzeitiger Gesetzeslage nicht von dieser Regelung.
Außerdem bezieht sich die Neuregelung ausschließlich auf die Beiträge zur Krankenversicherung. Beiträge zur Pflegeversicherung sind von der gesetzlichen Neuerung ausgenommen.
Wenn Sie mehrere Betriebsrenten beziehen, werden diese addiert und darauf wird der Freibetrag einmalig angewandt.
Ein Beispiel
Wer 2019 eine monatliche Betriebsrente von 180 Euro erhielt, überschritt die Freigrenze von 155,75 Euro. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mussten daher auf die vollständige Betriebsrente gezahlt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,7 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) sind das 28,26 Euro (15,7 Prozent von 180 Euro).
Ab dem 01.01.2020 sind die Beiträge nur noch auf den Differenzbetrag zwischen der monatlichen Betriebsrente (180 Euro) und dem Freibetrag (159,25 Euro), also 20,75 Euro zu zahlen. Das sind 3,26 Euro (15,7 Prozent von 20,75 Euro).
Die Einführung des Freibetrages führt zu einer Entlastung, insbesondere für Personen mit einer geringen Betriebsrente.
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