Das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Chance

  • Altersrente: Monatliche Zahlungen ab Alter 65. Ein vor­zeitiger oder späterer Ruhestand ist auch möglich.
  • Hinterbliebenenleistung: Im Falle des Todes erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Versorgungsleistung.

Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen und Voraussetzungen finden Sie im entsprechenden Pensionsplan.

Das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Chance

Das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Chance bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Altersrente durch eine chancenreiche Kapitalanlage zu optimieren. Ideal für all jene, die bereit sind, marktbedingte Dynamiken und risikoreichere Anlageformen zu ihrem Vorteil zu nutzen und dadurch höhere Erträge zu erzielen. Dieses innovative Konzept beinhaltet gesetzesbedingt keine garantierten Mindestleistungen, um Ihnen stattdessen den Weg für eine lebenslange Rentenleistung mit verbesserten Aussichten zu ebnen. Entdecken Sie die Möglichkeiten einer zukunftsorientierten Vorsorge, die auf Wachstum und langfristigen Wert setzt.

Kapitalanlage

Mit der Kapitalanlage der BVV.MAXRENTE Chance verfolgen wir das Ziel, ein robustes All-Wetter-Portfolio abzubilden. Das soll Chancen bieten, von positiven Marktentwicklungen zu profitieren.

Diese Strategie basiert auf einer diversi­fizierten Anlageausrichtung, die eine Vielzahl von Werttreibern und eingebauten Stabili­satoren umfasst, um das Portfolio gegen Marktschwankungen zu schützen.

Unsere Anlageentscheidungen sind syste­matisch und gründen sich auf regelbasierte erprobte Ansätze, die eine solide Grundlage für die Anlagepraxis bieten. Zudem ist unsere Strategie flexibel gestaltet, um proaktiv auf sich bietende Marktchancen zu reagieren und Risiken effektiv zu managen. Durch unsere Größe sind wir in der Lage, kosteneffiziente Konditionen zu realisieren, die den Wert unserer Anlagen maximieren können, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität einzugehen.

Unser Ansatz wird durch eine überzeugende Historie untermauert und verfolgt auch durch den Einsatz von illiquiden Investments das Ziel einer attraktiven Wertentwicklung.

Sicherungsbeitrag als kleiner Puffer

Die BVV.MAXRENTE Chance verfügt über einen kollektiven Sicherungspuffer, finanziert durch zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers.

Dieser Puffer kann dabei helfen, Schwankungen der laufenden Versorgungsleistungen zu minimieren.

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BVV.MAXRENTE Chance

Unsere unverbindlichen Hochrechnungen sollen Ihnen einen Eindruck vermitteln, wie sich Ihre Versorgung entwickeln und mit welcher monatlichen Rentenhöhe (brutto) Sie ins Alter starten könnten.

Wir haben hierfür eine ab Vertragsbeginn monatlich laufende und gleichbleibende Beitragszahlung zugrunde gelegt. Tarifvertragliche Stufen sind nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Die Höhe Ihrer Versorgung ist bei der reinen Beitrags­zusage nicht garantiert und kann sich auch noch im Rentenbezug ändern.

Ihre Startrente ergibt sich durch Verrentung des Versorgungskapitals, das bei Antragstellung, frühestens zum beantragten Beginn der Altersversorgungsleistung, vorhanden ist. Dabei berücksichtigen wir die planmäßigen Verwaltungskosten, das Alter, Annahmen (z. B. zur Lebenserwartung) sowie den Stand des kollektiven Kapitaldeckungsgrades zum Zeitpunkt der Verrentung.

Die Höhe Ihrer Versorgung ist damit abhängig von den verwendeten Rechnungsgrundlagen, die später auch abweichen können, sowie der tatsächlichen künftigen Wertentwicklung des Investmentfonds, die wir hier beispielhaft darstellen.

Die Anlage in Investmentfonds ist mit speziellen Risiken verbunden und unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt auf die Ihr Arbeitgeber und der BVV Pensionsfonds keinen Einfluss haben. Insbesondere sind in der Vergangenheit erwirtschafte Erträge kein Indikator für künftige Erträge.

Die tatsächlichen Werte können deshalb sowohl niedriger als auch höher ausfallen als die hier angegebenen Werte.

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind im Rentenalter grundsätzlich zu versteuern sowie in der Regel beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

Die BVV.MAXRENTE Chance beinhaltet eine lebenslange Altersversorgung. Zusätzlich enthält das Produkt eine Todesfallleistung.

Sie erhalten eine lebenslange Altersversorgung, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, soweit Sie kein Erwerbseinkommen mehr beziehen.

Sie haben die Wahl: Sie können die Altersversorgung auch beantragen, wenn Sie vorzeitig (frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie eine vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen können) oder nach dem vollendeten 65. Lebensjahr (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres) in den Ruhestand treten. Ein vorgezogener oder späterer Rentenbeginn wirkt sich auf die Höhe Ihrer Startrente aus.

Für einen Anspruch auf die Todesfallleistung müssen Sie eine bezugsberechtigte Person benennen.

Die Kapitalanlage erfolgt in einen Investmentfonds, der über ein breites Spektrum globaler Anlageklassen an den Investmentprogrammen des BVV Versicherungs­verein des Bankgewerbes a.G. (BVV Versicherungsverein) partizipiert. Neben dem Engagement in liquide Vermögenswerte wie Aktien und Anleihen ermöglicht der Investmentansatz die Teilhabe an attraktiven illiquiden Realwertinvestments wie Immobilien, Infrastruktur und Private Equity.

Bei der Kapitalanlage werden aufsichtsrechtliche Vorgaben, die innerbetrieblichen Anlagerichtlinien des BVV Pensionsfonds sowie gegebenenfalls ergänzende Anlagerichtlinien des Sozialpartnerbeirats beachtet.

Die Anlagepolitik des BVV Pensionsfonds berücksichtigt ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Belange. Nachhaltigkeit ist neben Rendite, Sicherheit und Liquidität ein gleichrangiges, aber teilweise konkurrierendes Ziel der Kapitalanlage. Einzelheiten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erläutert der BVV Pensionsfonds ausführlich in den Dokumenten unter www.bvv.de/kapitalanlage.de.

Da die BVV.MAXRENTE erst seit kurzer Zeit angeboten wird, können derzeit noch keine Informationen zur bisherigen Wertentwicklung gegeben werden.

Für die Versorgung beim BVV Pensionsfonds fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an. In der Anwartschaftsphase und während des Rentenbezug entstehen Kosten für die Verwaltung der Versorgung. Alle Kosten sind bereits einkalkuliert und werden nicht gesondert erhoben. Sonstige nicht einkalkulierte Kosten können anlassbezogen entstehen (z. B. bei Auslandsüberweisung, Versorgungsausgleich).

Bei der BVV.MAXRENTE handelt es sich um eine reine Beitragszusage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG (Betriebsrentengesetz).

Bei einer reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung von Beiträgen zu. Die Ihnen zugesagten Beiträge werden an den BVV Pensionsfonds geleistet.

Die reine Beitragszusage bedeutet, dass der BVV Pensionsfonds und der Arbeitgeber keine Garantien übernehmen – weder für die spätere Höhe der Versorgungsleistungen noch für die Höhe der laufenden Versorgungsleistung.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie Ihre Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen oder – sofern dies möglich ist – das Versorgungskapital auf eine neue Versorgungseinrichtung übertragen (§ 22 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG).

Um die BVV.MAXRENTE Chance abschließen zu können, benötigen wir eine ent­sprechende Meldung von Ihrem Arbeitgeber. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personal­abteilung.

Downloads

Wir haben alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für Sie zusammengestellt. Ob Formulare, Broschüren oder Infoblätter – hier finden Sie schnell, was Sie brauchen.

Ihr Weg zur BVV.MAXRENTE Chance

Bitte beachten Sie, dass das Vorsorgekonzept BVV.MAXRENTE Chance ausschließlich über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Dieser kann Ihnen alle notwendigen Informationen bereitstellen und den Abschlussprozess für Sie einleiten. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um in Ihre finanzielle Zukunft zu investieren und sichern Sie sich die Vorteile der BVV.MAXRENTE Chance.

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Telefon 030 520 05 68 14

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